Im Haltestellenbereich kann in zwei Fahrzeuge zweier Linien gleichzeitig ein und ausgestiegen werden! Die Wegbeschreibung erfolgt immer zur vorderen Halteposition in einer Doppelhaltestelle.
Eine Haltestelleinsel befindet sich in der Straßenmitte zumeist auf einen breiteren Fahrbahnteiler. Der Zugang erfolgt in der Regel von einem Kreuzungsbereich. Zur Fahrbahn ist sie häufig durch ein Schutzgeländer mit einem Spritzschutz getrennt. Dieses Schutzgeländer eignet sich als weiter führende Orientierungshilfe.
Ein Haltestellenkap ist ein in die Fahrbahn vorgezogener Haltestellenbereich der einen barrierefreien Zugang zum Fahrzeug ermöglichen soll. Das Kap wird vom Individualverkehr nicht befahren.
Im Haltestellenbereich wird die Fahrbahn auf das Gehsteigniveau angehoben. Vor und nach der Haltestelle wird die Fahrbahn angerampt. Die Fahrbahnaufdoppelung ermöglicht ebenfalls einen barrierefreien Zugang zum Fahrzeug. Achtung! Im Unterschied zum Haltestellenkap wird allerdings der angehobene Haltestellenbereich vom Individualverkehr befahren.
Anmerkung
Durch den ausschließlichen Einsatz von Einrichtungsfahrzeugen entsprechen alle Haltestellen im Sekundärnetz von der Anlagensituation einem Seitenbahnsteig!
Achtung
Immer mehr Haltestellen werden gemeinsam von Straßenbahn- und Buslinien genutzt!